Stellungnahme für bewältigbare Bedingungen für Studierende aus Drittstaaten und gegen die Vermengung von Deutschkenntnissen und Aufenthaltstitel (06.02.2017)

Dem Netzwerk SprachenRechte, dem Österreichischen Verband für Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache (ÖDaF) sowie dem Verband für angewandte Linguistik (verbal) liegt ein Schreiben des Bundesministeriums für Inneres (BMI) an die Universitäten Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg vom 28. Oktober 2016 vor, in dem das BMI ankündigt, Studieninteressierten aus Drittstaaten, die eine Ergänzungsprüfung in Deutsch oder in anderen Fächern vorgeschrieben bekommen, keine “Aufenthaltsbewilligung - Studierender” mehr auszustellen, falls die betreffenden Universitäten die Struktur ihres Deutschlernangebotes nicht umstellen (GZ.: BMI-FW1710/0100-III/4/2016).

 

Außer Frage steht, dass Studierende aus Drittstaaten in der Regel fundierte Deutschkenntnisse benötigen, um ihr Studium in Österreich erfolgreich durchzuführen. Dieses Ziel sollte im Sinne erfolgreicher Integrationsbemühungen auch im Fokus der Interessen des Innenministeriums stehen. Den Studierenden qualitativ hochwertige und im zeitlichen Rahmen angemessene Kurse für das Erlernen der deutschen Sprache zur Verfügung zu stellen, ist Aufgabe des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW), den Studierenden den dafür notwendigen Aufenthaltstitel zur Verfügung zu stellen, Sache des BMI.

 

Aus Sicht des Netzwerks SprachenRechte, des ÖDaF und von verbal ist nicht klar, auf welcher Basis das Innenministerium seine Entscheidung über die zu geltende Vorgehensweise bei Vorlage von Zulassungsbescheiden der Universitäten Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg trifft. Das BMI beurteilt hier Sprachlernangebote nach ihrer Intensität und urteilt darüber, ob sie “angemessen” oder “ausreichend” für eine Vorbereitung zum Studium und in weiterer Folge für einen Aufenthaltstitel seien. Aus unserer Sicht stellt dies eine völlig unzulässige Einmischung in universitär-sprachendidaktische Angelegenheiten dar, die nicht über ein Schreiben des BMI an einzelne Universitäten und letztlich auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden kann. Eine Beurteilung der Studierfähigkeit einzelner Studierender obliegt einzig und alleine den Universitäten, die außerdem in den Zuständigkeitsbereich des BMWFW und nicht in den des BMI fallen.

 

Wie bereits mehrfach angemerkt (siehe z.B. unsere Stellungnahmen zur Integrationsvereinbarung 2011, vgl. www.oedaf.at/stellungnahmen) ist eine Verquickung der Messung von Deutschkenntnissen mit dem Erteilen von Aufenthaltstiteln aus unserer Sicht nicht legitim.

Mit freundlichen Grüßen

 

die Mitglieder des Netzwerks SprachenRechte sowie die Vorstände des ÖDaF und von verbal

 

Download der Stellungnahme als pdf-Datei

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