Für faire Arbeitsbedingungen

Der Österreichische Verband für Deutsch als Fremdsprache*Zweitsprache (ÖDaF) unterstützt die Forderung nach adäquaten Arbeitsbedingungen für Deutschlehrkräfte in der Erwachsenenbildung.

 

Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen (BABE-KV), der für die Arbeits- und Gehaltsbedingungen vieler Deutschlehrkräfte in Deutsch-Integrationskursen konstitutiv ist, wird eine Lohnerhöhung von mindestens 15 % gefordert. Zur Durchsetzung dieser Forderung wurde am 3. und 4. Mai 2023 von gewählten Betriebsrät*innen und der Gewerkschaft GPA ein mindestens dreistündiger Warnstreik durchgeführt.

 

Der ÖDaF, der die Professionalisierung und Qualitätssicherung im DaF/DaZ-Unterricht in Österreich als zentrales Anliegen vertritt, unterstützt die Forderung nach einer entschiedenen Verbesserung der Gehaltsverhältnisse im DaZ-Lehrberuf. Diese Forderung lässt sich überzeugend aus den vielfältigen professionellen Anforderungen im Berufsfeld ableiten:

 

Bei Deutschkursen im öffentlichen Auftrag handelt es sich um Kursformate, die eingehende Unterrichtsplanungen, intensive Vor- und Nachbereitungen sowie eine ständige Reflexion der Unterrichtspraxis und der pädagogischen Kommunikation mit Teilnehmer*innen, Kolleg*innen und Kurskoordinator*innen erfordern. Für staatlich verantwortete Deutschkurse sind diese Anforderungen in Österreich in der „Rechtsvorschrift zur Integrationsvereinbarungsverordnung“ verbindlich beschrieben[1].

 

Die in diesem Dokument formulierte Festlegung auf ein handlungsorientiertes und binnendifferenzierendes Sprachlehr und -lerngeschehen bedeutet das grundsätzliche Anerkennen, dass für einen effektiven DaZ-Unterricht weit über die unmittelbare Lehrtätigkeit im Unterricht hinausgehende sogenannte „unterrichtsbezogene Zusammenhangstätigkeiten“ gefordert sind. Sie lassen sich im Einzelnen folgenden Aufgabenbereichen zuordnen:

 

a) Unterrichtsplanung, Unterrichtsvor- und -nachbereitung

 

Von zentraler Bedeutung für jede Unterrichtseinheit ist die Unterrichtsplanung und -vorbereitung. Vor Beginn und während eines Kurses gilt es einen konkreten Lehr-Lernplan zu entwickeln und an die Bedürfnisse und Erfordernisse der jeweiligen Gruppe anzupassen. Die Nachbereitung des Unterrichts beinhaltet nicht bloß die kontinuierliche (Selbst-)evaluierung von durchgeführtem Unterricht, sondern auch die Betreuung sprachdidaktisch begründeter schriftlicher Sprachproduktionen und Übungen, d.h. Kommentierungs- und Korrekturarbeiten außerhalb der reinen Kurszeiten.

 

b) Pädagogische Kommunikation

 

Regelmäßige Teamsitzungen und (informelle) Arbeitsgruppen, in denen organisatorische Abläufe und Inhalte für den Unterricht diskutiert, koordiniert und gemeinsame Entscheidungen getroffen werden, stellen einen weiteren unterrichtsbezogenen Tätigkeitsbereich dar, ohne den professionelle Bildungsarbeit nicht gelingen kann.

 

c) Fortbildung- und Weiterbildung

 

Die Reflexion der eigenen Unterrichtspraxis und fachbezogene Weiterbildung zählt zu jenen beruflichen Verpflichtungen, denen Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung typischerweise aus eigenem Bestreben nachkommen müssen, um dem vorausgesetzten Anforderungsprofil auf längere Sicht gerecht werden zu können.

 

d) Administrative Tätigkeiten

 

Die starke Verrechtlichung von staatlich geforderten und geförderten Deutschkursen hat den bürokratischen Aufwand zu deren Durchführung stark vergrößert. Vielfach gehen solche administrativen Aufgaben weit über die Dokumentation des Unterrichtsgeschehens und eine (schriftliche) Kommunikation über unterrichtsrelevante Belange hinaus. Sie werden aber in vielen Bildungseinrichtungen unbezahlt an DaF-/DaZ-Lehrkräfte übertragen.

 

Fazit und Forderungen

 

Nicht nur aus fachwissenschaftlicher Perspektive, sondern auch aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, wie sie etwa für Deutsch-Integrationskurse gelten, ergibt sich zwingend, dass mit der unmittelbaren Lehrtätigkeit nur ein beschränkter Teil der Gesamtarbeitszeit von DaF*DaZ-Lehrkräften umschrieben wird. Für eine erfolgreiche Lehrtätigkeit ist vielmehr eine Vielzahl an unterrichtlichen Zusammenhangstätigkeiten vorauszusetzen.

 

Wir fordern daher, dass diese unterrichtlichen Zusammenhangstätigkeiten in allen Kollektiv- und Arbeitsverträgen für DaF-/DaZ-Lehrkräfte im Bereich der Erwachsenenbildung dezidiert berücksichtigt werden und davon ausgehend

 

a) faire Gehaltsschemata entwickelt werden, die den Qualifikationsvoraussetzungen, wie sie für DaZ-Lehrkräfte in Deutschkursen im öffentlichen Auftrag gesetzlich vorgeschrieben sind, entsprechen und den komplexen Anforderungen des Lehrberufs gerecht werden,

 

b) eine Obergrenze der wöchentlich leistbaren reinen Unterrichtseinheiten verbindlich festgelegt wird. Wissenschaftliche Erhebungen machen deutlich, dass eine Vollzeitstelle für Lehrkräfte 25 Unterrichtseinheiten pro Woche nicht überschreiten sollte, um das geforderte Maß an pädagogischer Professionalität sicherzustellen.

 

Der ÖDaF-Vorstand

vorstand@oedaf.at

https://www.oedaf.at

Wien, am 17. Mai 2023

 

 

Stellungnahme zur Sommerschule 2020 des BMBWF

Der Österreichische Verband für Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache (ÖDaF) befürwortet und fordert bildungspolitische Maßnahmen, die der bestehenden Bildungsbenachteiligung entgegenwirken, von der insbesondere Schüler*innen in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen betroffen sind. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind für diese Gruppe in besonders hohem Maße spürbar, da über mehr als zwei Monate der für erfolgreiches Deutschlernen notwendige Kontakt zur deutschen Sprache stark reduziert war. Home-Schooling war kein adäquater Ersatz für das Sprachenlernen im Klassenverband.

 

Mit Unterstützung der Bildungsinitiative BildungGrenzenlos hat der ÖDaF eine Stellungnahme zur Sommerschule 2020 des  BMBWF verfasst. Den gesamten Text finden Sie hier. 

Stellungnahme zu den Regelungen für Deutschförderklassen und MIKA-D

Langsam werden die Schulen wieder an die Normalität herangeführt. In einem Schreiben vom 7.5. informiert das Bundesministerium darüber, wie dies geschehen soll. Vieles wird anders, eines bleibt: Schülerinnen und Schüler in den Deutschförderklassen und –kursen werden zu Schulschluss getestet. Zwar wird der Testzeitraum „bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien ausgeweitet“, die mit dieser Entscheidung in den Raum gestellte Normalität missachtet aber die Realität aller in der Institution Schule tätigen Personen, insbesondere jene von Schülerinnen und Schülern. Zudem stellt die Testung eine Ungleichbehandlung dar, da für die Schülerinnen und Schüler der "regulären" Klassen keine Schularbeiten mehr stattfinden DÜRFEN und diese auf jeden Fall mit einem Nicht genügend aufsteigen dürfen.

 

Zusammen mit BildungGrenzenlos, NetzwerkSprachenrechte und dem Verband für Angewandte Linguistik hat der ÖDaF eine Stellungnahme zu den Regelungen u.a. für die Deutschförderklassen und MIKA-D verfasst. Den gesamten Text finden Sie hier.

 

Stellungnahme des Österreichischen Verbands für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (ÖDaF) und der Initiative „Deutschlehrende in der Erwachsenenbildung“ zu den Folgen der Corona-Krise

Die Coronavirus-Pandemie hat auch im Bereich des Deutschunterrichts in der Erwachsenenbildung in Österreich und weltweit weitreichende und langfristige Folgen. 

Zusammen mit der Initiative „Deutschlehrende in der Erwachsenenbildung“ haben wir dazu eine Stellungnahme verfasst. 

 

Stellungnahme des Netzwerk SprachenRechte und des Österreichischen Verbands für Deutsch als Fremd-und Zweitsprache (ÖDaF) zum Einsatz von MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse –Deutsch) (nach SCHUG §4 Abs. 2a)

MIKA-D verfolgt das Ziel, festzustellen, „ob Schüler/innen ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache Deutsch erworben haben, um dem Unterricht folgen zu können“ (BIFIE-Website),und „erfasst wichtige Indikatoren der Sprachkompetenz in Deutsch“ (Linguistische Grundlagen, 3). In unserer Stellungnahme weisen wir auf kritikwürdige Aspekte hin.

Den Text der Stellungnahme finden Sie hier.

 

Stellungnahme des ÖDaF zu den Lehrplänen für Deutschförderklassen in Volksschulen, Sonderschulen, Neuen Mittelschulen sowie allgemein bildenden höheren Schulen

Aus Sicht des Österreichischen Verbands für Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache (ÖDaF) werden die neuen Lehrpläne für Deutschförderklassen zwar in einigen Punkten den Forderungen aus fachwissenschaftlicher Sicht gerecht, werfen allerdings zahlreiche Fragen mit Blick auf deren Umsetzbarkeit auf und ändern nichts daran, dass Deutschförderklassen in der Form, wie sie mit dem Schuljahr 2018/19 österreichweit eingeführt werden, weder aus sprachdidaktischer und pädagogischer noch aus schulorganisatorischer Sicht eine sinnvolle und zielführende Maßnahme zur Deutschförderung darstellen.

 

Den gesamten Text der Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

 

Offener Brief an BM Faßmann bzgl. Deutschförderklassen

Das kommende Schuljahr bringt mit der Einführung der Deutschförderklassen eine einschneidende Veränderung in der Sprachförderung an österreichischen Schulen. Als Fachverbände, Interessensvertretungen und als Forschende und Lehrende an Schulen, Hochschulen und Universitäten in Österreich möchten wir unsere zentralen Einschätzungen und Forderungen in Erinnerung rufen und richten uns daher in einem offenen Brief an Bundesminister Faßmann.

 

Den Brief können Sie hier nachlesen.

 

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"Ziel jedes sprachenpolitischen Engagements ist die Förderung der Mehrsprachigkeit. Dies schließt die Durchsetzung einer Sprache auf Kosten anderer Sprachen aus."

- Strobler Thesen 

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