Präambel
Die Thesen des ÖDaF zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung fassen unterschiedliche Parameter bezüglich Institutionen, Unterrichtenden und Lernenden zusammen und verstehen sich als Beitrag, die Diskussion um Qualitätsentwicklung im DaZ-Unterricht im öffentlichen und politischen Diskurs zu verankern.
Sie beruhen auf einem Verständnis von Qualität als ein Potenzial, situationsgerecht adäquate Lösungen für individuelle und gesellschaftliche Anforderungen anbieten zu können.
Qualitätsentwicklung begreifen wir dabei als einen partizipativen und kooperativen Prozess zur Erweiterung der Kompetenzen und Handlungs-spielräume aller involvierten Personen.
1. Kompetenz
Voraussetzung für Qualität im Unterricht ist das professionelle Agieren von Institutionen und Unterrichtenden. Unterrichtende sowie pädagogische und administrative MitarbeiterInnen von Institutionen benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben adäquate fachliche, pädagogische, interkulturelle und soziale Kompetenzen. Die dafür erforderlichen Aus- und Weiterbildungen müssen bereitgestellt werden. Institutionen müssen dafür sorgen, dass nur entsprechend qualifiziertes Personal mit den anfallenden Aufgaben betraut wird.
2. Entwicklung
Institutionen und Unterrichtende sollen über aktuelle Entwicklungen in ihren Bereichen informiert sein und auch bereit sein, zu lernen und sich weiterzuentwickeln. Weiterbildung und Weiterentwicklung als Werte sollten daher von den Institutionen sowohl ideell als auch mit den dafür erforderlichen Ressourcen unterstützt werden.
3. Reflexion
(Selbst)Reflexion und (Selbst)Evaluation des eigenen beruflichen Handelns sind eine wichtige Basis dieser Entwicklungsarbeit. Institutionen sollten daher entsprechende Reflexions-, Evaluations- und Feedbackmöglichkeiten anbieten und die Ziele der Evaluation, der Reflexion und des Feedbacks offen darlegen. Unterrichtende sollten ebenfalls bereit sein, ihre Reflexions- und Evaluationsergebnisse zu kommunizieren.
4. Vernetzung
Entwicklung und Reflexion benötigen den kontinuierlichen kooperativen und kollegialen Austausch mit anderen - auf institutioneller wie individueller Ebene. Dafür bedarf es entsprechender Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten, die sowohl innerhalb von Institutionen als auch zwischen Institutionen sowie auf übergreifender Ebene (z.B. durch den ÖDaF) angeboten werden sollten.
5. Kommunikation
Qualitätsentwicklung und -sicherung braucht Kommunikation zwischen allen Beteiligten – dazu sind Räume und Kanäle zu schaffen, um diese Kommunikation zwischen Institutionen, Unterrichtenden und Lernenden zu gewährleisten. Im Sinne einer möglichst hohen Partizipation ist bei der Gestaltung der Kommunikation darauf zu achten, dass sich die involvierten Personen daran beteiligen wollen, beteiligen dürfen und beteiligen können.
6. Transparenz
Institutionen und Unterrichtende sollten sich der Werte, Ziele und Strategien, die ihrer Arbeit zugrunde liegen, bewusst sein und diese offen legen. Das erfordert seitens der Institutionen die Existenz eines gemeinsam erarbeiteten, intern und extern kommunizierten Leitbilds sowie der Transparenz über die eigenen Strukturen und Angebote. Die Institution und ihre MitarbeiterInnen sollten sich in einem kontinuierlichen Prozess mit dem Leitbild und den Organisationsstrukturen auseinandersetzen. Unterrichtende sollten sich ihres eigenen Unterrichtsansatzes bewusst sein, diesen laufend reflektieren und allenfalls neuen fachlichen Erkenntnissen und (gesellschaftspolitischen) Veränderungen anpassen. Sie sollen sich darüber aktiv und professionell in die Diskussion einschalten.
7. Ressourcen
Um den Anforderungen eines zielgruppengerechten und pädagogisch wertvollen Unterrichts gerecht zu werden, müssen entsprechende Sachressourcen (Infrastruktur, Lern- und Lehrmaterialien, ...) und Personalressourcen (z.B. BeraterInnen, SozialarbeiterInnen ...) in ausreichender Form zur Verfügung gestellt und allen Beteiligten zugänglich gemacht werden. Die Institution sollte daher Lernende und Unterrichtende informieren, in welchem Ausmaß die zur Verfügung stehenden Ressourcen genützt werden können.
Für den Unterricht müssen von Institutionen bzw. Unterrichtenden hochwertige und zielgruppenadäquate Materialien zur Verfügung gestellt werden.
8. Faire Arbeitsbedingungen
Das Recht auf faire Arbeitsbedingungen ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualität. Dies beinhaltet insbesondere eine angemessene Entlohnung für die geforderten Kompetenzen und Leistungen. Institutionen sollen Initiative zeigen, die soziale Situation ihrer Unterrichtenden abzusichern. Beides sollte als Kriterium bei der Planung und Gestaltung von Bildungsmaßnahmen berücksichtigt werden und durch entsprechende (öffentliche) Finanzierungen und Beschäftigungsverhältnisse sichergestellt werden.
9. Sprachen- und bildungspolitisches Bewusstsein
Institutionen und Unterrichtende sollen sich des gesellschaftlichen Kontexts bewusst sein, in dem sich Zweitsprachunterricht befindet, der ihr Handeln beeinflusst und auf den ihr Handeln auch zurückwirkt, und ihre Handlungen und Entscheidungen verantwortungsvoll daran orientieren. Dies heißt auch, jeder Form von Diskriminierung aktiv entgegenzutreten.
Die Thesen finden Sie zum Download hier.