Stellungnahme des ÖDaF zum Ministerialentwurf des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2018 - FrÄG 2018

 

Als Österreichischer Verband für Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache (ÖDaF) beschäftigen wir uns mit dem Lehren und Lernen des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache, seinen Rahmenbedingungen und Zielen. Der aktuell zur Begutachtung vorliegende Gesetzesentwurf „Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018 (38/ME)“ sieht auch gezielt veränderte Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen von Deutsch als Fremd- und Zweitsprache für Personen vor, die in Österreich ein Hochschulstudium absolvieren wollen. Auf folgende Punkte im Gesetzesentwurf möchten wir in diesem Zusammenhang kritisch hinweisen:

  • Das Fremdenrechtsänderungsgesetz sieht auch Änderungen und Anpassungen im UG 2002 vor. So wird im § 63 das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen als Voraussetzung für den Besuch von Universitätslehrgängen zum Erwerb der weiteren Sprachkenntnisse vorgeschrieben. Auch konkrete Prüfungen, die anzuerkennen sind, werden im § 63 genannt. Diese im Gesetzesentwurf enthaltene Änderung des UG 2002 erachten wir als einen vehementen, zugleich inakzeptablen Eingriff in die Autonomie der Universitäten. Insbesondere stellen die Festlegung des Niveaus A2 für die Zulassung zu einem derartigen Universitätslehrgang und die Festschreibung von Zertifikaten einen massiven Eingriff in den Hoheitsbereich der Universitäten dar.

  • Wir möchten zu bedenken geben, dass die Forderung nach einem Mindestniveau A2 für die Zulassung zu den im Entwurf beschriebenen Universitätslehrgängen ungleiche Voraussetzungen für Personen bedeuten, die ein Studium in Österreich anstreben. Auch wenn das Deutsche eine weltweit vergleichsweise viel gelernte Sprache ist und Mittlerinstitutionen wie auch lokale Kursanbieter vielerorts Sprachlernangebote für Deutsch machen und (die im Gesetzesentwurf als anerkannt genannten) Prüfungen anbieten, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Möglichkeiten ohne erheblichen Mehraufwand uneingeschränkt für alle an einem Studium in Österreich interessierten Personen gegeben sind. Vielmehr ist anzunehmen, dass fehlende Deutschlern- und Prüfungsangebote dazu führen, dass interessierte Personen von einem Studium in Österreich ausgeschlossen werden.

  • Auch möchten wir auf die aktuellen Rahmenbedingungen an den Universitätslehrgängen und Vorstudienlehrgängen in Österreich verweisen. Diese bieten fokussierte und zielgruppenspezifische Angebote, in denen auch bereits auf den A-Niveaustufen nach dem Referenzrahmen das Ziel des Lernens, nämlich das Absolvieren eines Studiums, methodisch-didaktisch, so z.B. durch die begleitende Vermittlung von study skills, in den Blick genommen werden kann. Auch ist es uns in diesem Zusammenhang ein Anliegen, auf die Qualifikation der an den Institutionen lehrenden Personen zu verweisen, die aufgrund entsprechender Ausbildungen und Unterrichtserfahrungen adäquate Rahmenbedingungen für diese spezifischen Lernziele schaffen können, während Sprachkursangebote weltweit zumeist sehr unterschiedliche Lernziele für verschiedene Zielgruppen berücksichtigen müssen, also nicht gezielt auf die Wissenschaftssprache Deutsch sowie auf die für ein Hochschulstudium notwendigen (Sprach-)Kompetenzen ausgerichtet werden können.

  • Der Gesetzesentwurf stellt durch diese Hürden und veränderten Rahmenbedingungen für Studierende aus Drittstaaten einen klaren Rückschritt in Bezug auf die Internationalisierung der Universitäten dar. Auch wird dadurch verkannt, dass jede/r ausländische Studierende auch Multiplikator/in des Wissenschaftsstandortes Österreich sein kann. Studierende, die in Österreich ein Hochschulstudium absolvieren, verbreiten nicht nur das dabei gewonnene Wissen, sondern auch das Prestige Österreichs, und können wichtige Funktionen in der Herstellung anhaltender Bindungen zu Österreich und internationaler Beziehungen übernehmen.

 

Wir weisen auch darauf hin, dass der Gesetzesentwurf formal mangelhaft ist, da keine geschlechtergerechte Formulierung gewählt wurde, sondern zumeist nur die männliche Form verwendet wird. Es müsste in einem Gesetz aus dem Jahr 2018 selbstverständlich sein, dass von Studenten und Studentinnen oder von Forschern und Forscherinnen die Rede ist.

 

Neben diesen Anmerkungen zum Gesetzesentwurf an sich möchten wir abschließend klarstellen, dass wir uns dezidiert gegen die in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf veröffentlichte Darstellung verwehren, wonach der Aufenthaltstitel Studierende/r von den betroffenen Personen in großem Stil missbräuchlich erworben wird. Die Gründe dafür, warum Studienwerber/innen ein ordentliches Studium nicht aufnehmen oder nicht aufnehmen können, sind vielfältig und können nicht auf ein "Untertauchen" reduziert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

der ÖDaF-Vorstand: Hannes Schweiger, Sandra Reitbrecht, Lydia Moschinger, Domenica Friedel-Boesch, Carola Schedel, Anna-Katharina Draxl 

 

Wien, am 16. Mai 2018

 

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