Stellungnahme des ÖDaF zum Ministerialentwurf des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2018 - FrÄG 2018
Als Österreichischer Verband für Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache (ÖDaF) beschäftigen wir uns mit dem Lehren und Lernen des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache, seinen Rahmenbedingungen und Zielen. Der aktuell zur Begutachtung vorliegende Gesetzesentwurf „Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018 (38/ME)“ sieht auch gezielt veränderte Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen von Deutsch als Fremd- und Zweitsprache für Personen vor, die in Österreich ein Hochschulstudium absolvieren wollen. Auf folgende Punkte im Gesetzesentwurf möchten wir in diesem Zusammenhang kritisch hinweisen:
Als Fachverband für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache haben wir bereits in einer Stellungnahme vom 25. Jänner 2018 (www.oedaf.at/deutschfoerderklassen) darauf hingewiesen, dass wir grundsätzlich begrüßen, dass sich die neue Regierung offensiv des Themas Sprachliche Bildung in der Schule und insbesondere der Vermittlung der Bildungssprache Deutsch annimmt. Zugleich formulierten wir damals aber auch schon Fragen, die aus unserer Sicht im Sinne einer höheren Chancengerechtigkeit im Bildungssystem unumgänglich sind.
Einige der Fragen werden auch durch den vorliegenden Gesetzesentwurf nicht geklärt, obwohl sie gerade durch diesen nun tatsächlich relevant werden:
Die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung geplante Maßnahme zur Einrichtung von "Deutschförderklassen", die am 22. Jänner 2018 in einer Pressekonferenz präsentiert wurde, lässt viele Fragen offen. Der ÖDaF hat dazu Stellung bezogen.
Der ÖDaF stuft auf Basis seiner fachlichen Expertise im Bereich Deutsch als Zweitsprache die zunehmende Instrumentalisierung von Sprachprüfungen in der Integrationspolitik als höchst besorgniserregend ein. Wir halten es grundsätzlich für problematisch, den Aufenthaltsstatus von Sprachprüfungen abhängig zu machen (vgl. dazu auch unsere Stellungnahme vom 6.2.2017 und vom Jänner 2011:
Darüber hinaus sehen wir grundlegende Schwächen im Konzept von Wertekursen. Wir betrachten es als nicht wünschenswert, dass die „Wertekurse“ und damit verbundene Prüfungsteile nun über den Weg von Gesetzesänderungen eine Bedeutung erlangen sollen, die sie auf Basis von seriöser fachlicher Expertise im Bereich Deutsch als Zweitsprache nicht erlangen würden.
ExpertInnen fordern Änderung und Erweiterung des Integrationsgesetzes
Eine Gruppe von mehr als 30 Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft sowie der Integrations- und Menschenrechtsarbeit fordert die Bundesregierung zur Änderung und Erweiterung des derzeit in Begutachtung befindlichen Integrationsgesetzes auf. Der Gesetzesentwurf weise erhebliche Lücken auf und gehe in Teilbereichen in die falsche Richtung, so die ExpertInnen, die ein 10-Punkte-Programm für ein wirkungsvolles Integrationsgesetz präsentierten:
Dem Netzwerk SprachenRechte, dem Österreichischen Verband für Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache (ÖDaF) sowie dem Verband für angewandte Linguistik (verbal) liegt ein Schreiben des Bundesministeriums für Inneres (BMI) an die Universitäten Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg vom 28. Oktober 2016 vor, in dem das BMI ankündigt, Studieninteressierten aus Drittstaaten, die eine Ergänzungsprüfung in Deutsch oder in anderen Fächern vorgeschrieben bekommen, keine “Aufenthaltsbewilligung - Studierender” mehr auszustellen, falls die betreffenden Universitäten die Struktur ihres Deutschlernangebotes nicht umstellen (GZ.: BMI-FW1710/0100-III/4/2016).
Den Österreichischen Verband für Deutsch als Fremd-/Zweitsprache (ÖDaF) erreichen immer massiver Meldungen über teilweise inakzeptable Zustände rund um die Deutschkurse für Geflüchtete, insbesondere jene, die von AMS-Kursträgern abgehalten werden.
"Ziel jedes sprachenpolitischen Engagements ist die Förderung der Mehrsprachigkeit. Dies schließt die Durchsetzung einer Sprache auf Kosten anderer Sprachen aus."