These 3

Für sprachliche Selbstbestimmung im Alltag

 

Alle Menschen haben das Recht darauf, situationsbedingt jene Sprachen im Alltag zu verwenden, die am besten geeignet scheinen und/oder am besten gekannt oder gekonnt werden. Dieses Recht besteht unabhängig von der Staatsbürgerschaft und der/den Erstsprache/n oder der jeweiligen Mehrheitssprache. Ein Gebot oder Verbot, eine bestimmte Sprache zu verwenden (z. B. auf dem Schulhof), ist als Verstoß gegen die Menschenrechte zu betrachten (Artikel 1 und 2).

Abonnieren Sie unseren
Newsletter

"Ziel jedes sprachenpolitischen Engagements ist die Förderung der Mehrsprachigkeit. Dies schließt die Durchsetzung einer Sprache auf Kosten anderer Sprachen aus."

- Strobler Thesen 

Der ÖDaF ist Mitglied des IDV

Der ÖDaF ist Mitglied des ÖSKO

ÖDaF
Österreichischer Fachverband für Deutsch
als Fremdsprache/Zweitsprache
c/o Fachbereich Deutsch
als Fremd- und Zweitsprache
Institut für Germanistik
Universität Wien
Universitätsring 1
A - 1010 Wien

Bankverbindung (lautend auf ÖDaF):
P.S.K. - BLZ: 60000
Kto.Nr.: 7.963.205
BIC: BAWAATWW
IBAN: AT79 6000 0000 0796 3205
Darstellung: