These 5
Der ÖDaF wendet sich nachdrücklich gegen die Instrumentalisierung von Sprachprüfungen in der Integrationsdebatte und -gesetzgebung. Damit ist jegliche Form der Verknüpfung von Sprachtestergebnissen und grundsätzlichen Rechten (z. B. dem Aufenhaltsrecht) gemeint. Sprachprüfungen sollten vielmehr dazu dienen, Lernfortschritte zu erkennen und Sprachkompetenzen einzuschätzen.