These 11
Sprachunterricht an Institutionen soll ausschließlich von dafür qualifizierten Lehrkräften durchgeführt werden dürfen. Der Unterricht soll regelmäßig nach zuvor festgelegten, transparenten Kriterien mit dem Ziel einer kontinuierlichen Weiterentwicklung partnerschaftlich evaluiert werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit zu Supervision und kollegialem Austausch geboten werden. Diese Faktoren sind zur Sicherstellung eines hochwertigen Unterrichts in den institutionellen Alltag zu integrieren.
Des Weiteren sieht der ÖDaF praxisrelevante Fortbildung auch im Verantwortungsbereich der Arbeit- bzw. Auftraggeber*innen. Weiterbildungspläne sind dabei partnerschaftlich mit den Unterrichtenden auszuhandeln. Die Lehrkräfte dürfen keinen finanziellen Nachteil durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen haben. Fortbildungszeit ist Arbeitszeit.
Darüber hinaus erachtet der ÖDaF eine stärkere Verankerung empirischer Begleitforschung zu Sprachprüfungen und ihren Auswirkungen als wünschenswert und strebt den Dialog mit Prüfungs- und Kursanbietenden an. Rollen und Positionierungen sollen reflektiert und gemeinsam kritische Perspektiven entwickelt werden.